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Wir legen Wert auf eine transparente und faire Vertragsbeziehung, um auf unseren gemeinsamen Remotepunks-Abenteuern eine gute und harmonische Zeit erleben zu dürfen. In unseren Reisebedingungen (AGB) haben wir dazu alles, was wichtig ist bzw. wichtig werden könnte, hinterlegt.

Damit wir dauerhaft erschwingliche Preise und ein faires Preis-/Leistungsverhältnis anbieten können, bedingt unsere Preisgestaltung bspw. eine Mindestteilnehmerzahl, die pro Location individuell angegeben ist. Näheres - sowie die Absagefrist bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn - findet ihr in Ziffer VII.

 

Sollte es - was wir nicht hoffen - zu einem Rücktritt vor dem Starttag von euch als Kunde/Kundin kommen, findet ihr die diesbezüglichen Details der Reisebedingungen in Ziffer V. Wir empfehlen euch, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen, die solche Kosten aufgrund unerwarteter Ereignisse abdeckt.

Reisebedingungen (AGB)

I. Abschluss des Reisevertrages

 

1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde/die Kundin den Abschluss eines Reisevertrages nach Maßgabe der bekannten Reisebeschreibung verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibungen und die ergänzenden Informationen von Marcel Baronetti, Keesburgstr. 13b, 97074 Würzburg, Deutschland (im Folgenden „Remotepunks“) für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. Die Anmeldung kann fernmündlich, auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, via Slack) oder mündlich vorgenommen werden. Bei Buchungen bestätigt Remotepunks den Eingang der Buchung auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder/die Anmelderin auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer/Teilnehmerinnen, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder/die Anmelderin wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Er versichert, auch für die weiteren Teilnehmer aufgrund seiner Bevollmächtigung diese Reisebedingungen (AGB) anzuerkennen. Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahme durch Remotepunks zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung durch Remotepunks vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Remotepunks vor, an das Remotepunks für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist gegenüber Remotepunks die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. Nach der gesetzlichen Regelung kommt ein Vertragsverhältnis erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem verbindliche Vertragserklärungen beider Seiten (Angebot und rechtzeitige deckungsgleiche Annahme) in der Form, welche vereinbart wurde, vorliegen. Die Reisebeschreibung unter www.remotepunks.com ist kein Angebot im Rechtssinn, sondern geht den Vertragserklärungen voraus (invitatio ad offerendum). Die Rollen bei der Abgabe des Angebots können wechseln, typischerweise stellt die formfrei mögliche Anmeldung des Kunden/der Kundin das Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages dar, an das er/sie bis zum Zugang einer deckungsgleichen Annahme in Textform (Reisebestätigung), bis maximal 14 Tage ab Anmeldung gebunden ist. Eine durch ein Computerreservierungssystem oder sonstig erstellte Vormerkungs-, Anmeldungs- oder Optionsbestätigung ersetzt diese Reisebestätigung nicht, sondern dokumentiert nur den Inhalt der Anmeldung.

 

 

II. Sonderfall Widerrufsrecht

 

Ein Widerrufsrecht nach den §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden sind, und auch dann, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender Terminvereinbarung durch den Kunden/die Kundin als Verbraucher/Verbraucherin geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen.

 

 

III. Vertragliche Leistungen / Leistungsänderungsvorbehalt

 

1. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus den beiderseitigen Erklärungen bei Vertragsschluss. Eventuelle besondere Vereinbarungen mit Remotepunks, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, gelten vorrangig.

2. Unternehmungen, die in den vertraglichen Vereinbarungen als „Gelegenheit“, „Möglichkeit“, “Ausflüge”, “Freizeitgestaltungen”, “Unternehmungen” oder ähnlich bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der geplanten vertraglichen Leistungen, evtl. mit ihnen verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten. Beförderungen sind ebenfalls kein Bestandteil der vertraglichen Leistungen und nicht im Reisepreis enthalten.

3. Remotepunks übernimmt keinerlei Beantragung von Visa oder ähnlichen Dokumenten, zudem ist es nicht Bestandteil der Leistungsverpflichtung von Remotepunks. Über die Einhaltung der Einreisebestimmungen sowie über die Anreise ist der Kunde/die Kundin vollständig selbst verantwortlich.

4. Bei der Planung unserer Unterkünfte haben wir die Rahmenbedingungen, sowie deren Entwicklung, soweit diese bekannt oder absehbar sind, bestmöglich berücksichtigt und einkalkuliert. Durch sicherheitsrelevante Entwicklungen, hoheitliche Maßnahmen sowie Witterungs- und Natureinflüsse kann es auch kurzfristig zur Notwendigkeit von Abweichungen von der ursprünglichen Planung kommen. Wir behalten uns daraus resultierende, notwendige Änderungen (z. B. kurzfristige Änderung der Unterkunft) im angemessenen Umfang vor. Wir bemühen uns, euch frühzeitig von solchen Änderungen zu unterrichten und sind bestrebt, diese möglichst gering zu halten. Deine Rechte und Ansprüche im Fall einer erheblichen Änderung bleiben dadurch stets unberührt. Unerhebliche, rechtzeitig und ordnungsgemäß mitgeteilte, vorbehaltene Änderungen werden Vertragsinhalt. Im Fall einer mangelhaften Erbringung der geänderten Leistung bleiben insoweit deine Rechte und Ansprüche ebenfalls unberührt.

5. Sämtliche Vor-Ort-Aktivitäten sind nicht Teil der Reiseleistung von Remotepunks. Diese Aktivitäten werden von den Teilnehmern/Teilnehmerinnen untereinander organisiert. Dementsprechend sind Ausgaben für Kosten im Zusammenhang mit Unternehmungen/Transfers/Alternativunterbringungen vor Ort oder im Zusammenhang mit der jeweiligen Remotepunks-Reise, die innerhalb der Reisegruppe (sei es unter Reiseteilnehmer oder mit einem Vertreter bzw. Inhaber von Remotepunks) aufgeteilt werden (z.B. per Cost-Sharing-App wie "Splitwise") keine Ausgaben für Leistungen von Remotepunks und somit auch weder Einnahmen von Remotepunks für eine Leistungserbringung, noch sind diese Aktivitäten Teil einer Leistung von Remotepunks.

 

 

IV. Zahlung

 

1. Der Reisepreis ist - falls nicht anders vereinbart - innerhalb von 3 Tagen nach Angebotsannahme beider Parteien vollständig fällig. 

2. Ohne vollständig erfolgte Zahlung des fälligen Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung/Veranstaltungsleistung durch Remotepunks.

3. Abweichende Vereinbarungen sind möglich, bedürfen allerdings der Schriftform.

 

 

V. Rücktritt des Kunden / Umbuchung / Zusatzkosten

 

Ein Rücktritt des Kunden/der Kundin (Storno) vor Reiseantritt ist jederzeit möglich, zieht jedoch einen Entschädigungsanspruch nach sich.

 

1. Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes bestimmt wird, gelten dafür die ermittelten nachstehenden Entschädigungspauschalen als vereinbart:

 

bis inkl. 46. Tag vor dem Starttag 25%

ab 45. bis inkl. 15. Tag vor dem Starttag 40%

ab 14. bis inkl. 8. Tag vor dem Starttag 60%

ab 7. bis inkl. 2. Tag vor dem Starttag 90%

ab 1. Tag vor dem Starttag bzw. bei Nichtanreise 95%

Die Berechnung des Entschädigungsbetrags erfolgt entsprechend dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung und prozentual aus dem Gesamtpreis des betroffenen Kunden. 

Abweichend davon gelten eventuelle in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote angegebene Zahlungs- und Stornierungsbedingungen. 

 

Remotepunks ist auf Verlangen des Reisenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen, dem Kunden/der Kundin bleibt also die Möglichkeit des Gegenbeweises, dass kein oder ein geringerer Entschädigungsanspruch entstanden ist.

In jedem Fall aber ist eine kostenfreie Stornierung innerhalb von 10 Tagen ab Buchungstag möglich. Diese kostenfreie Stornierung innerhalb von 10 Tagen zieht keine Entschädigungspauschale nach sich und  gilt vorrangig zu den oben genannten Entschädigungspauschalen. 

Sonderfall bei Nichtgefallen der Reise vor Ort: Innerhalb von 3 Tagen nach Start des Reisebeginns hat der Kunde/die Kundin das Recht auf eine kostenfreie Erstattung von 50% des gezahlten Reisepreises unter folgenden Bedingungen:

a) Die Mitteilung darüber, dass die Reise dem Kunden/der Kundin nicht gefällt und er/sie dafür die vertragsgemäße Erstattung möchte, erfolgt nach Eintreffen des Kunden/der Kundin in der Unterkunft

b) Die Mitteilung erfolgt innerhalb der ersten 3 Tage nach Start der Reise

c) Die Reise wird nicht fortgesetzt und am selben Tag der Mitteilung abgebrochen

d) Die Mitteilung erfolgte an den Host und/oder an Remotepunks

 

Die Erstattung von Rückflugkosten, etc. wird nicht durch Remotepunks erstattet.

 

2. Umbuchungen (z. B. von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunftsart) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Abs. 1 genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung. Bei unerheblichen Änderungswünschen kann Remotepunks von den Entschädigungspauschalen absehen.

 

3. Fallen durch von dem Kunden/von der Kundin zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verschulden durch Remotepunks bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen an, kann Remotepunks verlangen, dass der Kunde diese ersetzt.

 

4. Zahlungspflicht und Fälligkeit hinsichtlich der Rücktrittsentschädigung sind unabhängig von Erstattungspflichten durch eine Reiserücktrittsversicherung. Die Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämie wird vom Rücktritt nicht berührt.

 

 

VI. Rücktritt und Kündigung durch Remotepunks

 

Remotepunks kann in folgenden Fällen vor Beginn des Starttags vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen:

 

- wenn der Kunde/die Kundin den Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Termin nicht beglichen hat und eine von Remotepunks dem Kunden gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist

- wenn der Kunde/die Kundin die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Remotepunks oder eines vertretenden Remotepunks-Repräsentanten nachhaltig stört oder wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Reiseleiter/Reiseleiterinnen (“Hosts”) sind zum Ausspruch der in diesem Zusammenhang erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt.

 

Kündigt Remotepunks aus den oben genannten Gründen, so behält Remotepunks den Anspruch auf den Reisepreis, jedoch muss sich Remotepunks den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr vom Leistungsträger gut gebrachten Beträge. Insoweit obliegt dem Kunden/der Kundin die Beweislast.

 

 

VII. Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl

 

1. Wird eine in der Reisebeschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann Remotepunks bis spätestens am 21. Tag vor dem Starttag vom Reisevertrag zurücktreten.

2. Der Kunde/Die Kundin erhält bei einer solchen Absage den Reisepreis unverzüglich und vollständig zurück.

 

 

VIII. Reiseausschluss wegen besonderer Umstände

 

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer, unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Remotepunks als auch der Kunde/die Kundin den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Remotepunks für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

 

IX. Haftung von Remotepunks

 

1. Schadensersatzansprüche des/der Reisenden gegenüber Remotepunks aus dem Reisevertrag, welche nicht Körperschäden betreffen, sind auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des/der Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Remotepunks für einen dem/der Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

2. Die deliktische Haftung von Remotepunks für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde/Kundin und Reise/Veranstaltung. Die Haftung für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Reisenden bleibt hiervon unberührt.

 

 

X. Mitwirkungspflicht / Gewährleistungen

 

Der Kunde/Die Kundin ist verpflichtet, Remotepunks einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er/sie dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde/Die Kundin ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich Remotepunks an deren Sitz zur Kenntnis zu geben. Will ein Kunde/eine Kundin den Reisevertrag wegen eines Reisemangels oder aus wichtigem, Remotepunks erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er/sie Remotepunks zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Remotepunks verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Remotepunks erkennbares Interesse des Kunden/der Kundin gerechtfertigt wird. Der Kunde/Die Kundin ist insbesondere verpflichtet, seine/ihre Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder Remotepunks direkt zur Kenntnis zu geben.

 

Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde/die Kundin Abhilfe verlangen. Remotepunks kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Remotepunks kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass Remotepunks eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde/die Kundin eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde/die Kundin unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

 

Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Remotepunks innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde/die Kundin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Reisevertrag – in seinem/ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden/der Kundin die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und Remotepunks erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Remotepunks verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages aus einem wichtigen Grund, den Remotepunks zu vertreten hat, gerechtfertigt ist. Der Kunde schuldet Remotepunks den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises. Die vorgenannten Ansprüche hat der Kunde/die Kundin innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Remotepunks geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann er/sie die Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

 

 

XI. Rechte und Pflichten der Reiseleitung (“Host”) / Beistandsverpflichtung

 

Reiseleitungen und/oder örtliche Vertretungen sind beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Remotepunks anzuerkennen oder entgegenzunehmen. Ebenso sind sie beauftragt, dem Kunden/der Kundin den von Remotepunks nach gesetzlichen Bestimmungen geschuldeten angemessenen Beistand zu gewähren, falls der Kunde/die Kundin während der Reise in Schwierigkeiten gerät.

 

Reiseleiter/Reiseleiterinnen (“Hosts”) sind zum Ausspruch der in Ziffer VI erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt (“...wenn der Kunde/die Kundin die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Remotepunks oder eines vertretenden Remotepunks-Repräsentanten nachhaltig stört oder wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält…”)

 

 

XII. Pass-, Visa- und Zollbestimmungen

 

Kunden/Kundinnen sind verpflichtet, sich über Pass-, Visa- und Zollbestimmungen sowie Einreisebestimmungen und gesundsheitspolizeiliche Formalitäten sowie deren eventuelle Änderungen vor Einreise in das Land, in dem die Remotepunks-Veranstaltung oder Remotepunks-Reise stattfinden, selbstständig zu informieren und alle Vorkehrungen, die zu einer Einreise sowie einer Mitfuhr ihrer einzuführenden Gegenständen erforderlich sind, vollumfänglich selbst zu treffen. Der Kunde/Die Kundin ist für die Einhaltung aller zur Durchführung seiner Hinreise/Aufenthalt/Rückreise erforderlichen Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, welche durch Verstöße gegen diese Bestimmungen dem Kunden/der Kundin erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, dass sie durch Falsch- oder Nichtinformationen von Remotepunks hervorgerufen werden. Bei grenzüberschreitenden Reisen ist der Kunde/die Kundin verpflichtet, seine/ihre von der deutschen Staatsangehörigkeit abweichende Staatsangehörigkeit bekannt zu geben.

 

 

XIII. Verjährung

 

Ansprüche des Kunden/der Kundin auf Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben unberührt. Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber Remotepunks nur unter angegebenen Anschrift des Geschäftssitzes erfolgen.

 

 

XIV. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Änderungen von Angaben in eigenen Reisebeschreibungen bzw. auf der eigenen Website bleiben Remotepunks ausdrücklich vorbehalten.

 

 

XV. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Remotepunks lehnt die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren ab und ist dazu auch nicht verpflichtet.

 

 

XVI. Gerichtsstand/ Rechtswahl

 

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde/Die Kundin kann Remotepunks nur an deren angemeldeten Geschäftssitz verklagen. Für Klagen von Remotepunks gegen die Kunden ist der Wohnsitz des Kunden/der Kundin maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Remotepunks maßgebend. Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf dem Vertrag zwischen dem Kunden/der Kundin und Remotepunks anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden/der Kundin ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden/der Kundin günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.

 

 

Stand: August 2023

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